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GELTUNG
Die Leistungen und Angebote unseres Unternehmens, im folgenden Auftragnehmer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und sollten Teile fehlen, die allgem. Geschäftsbedingungen des österr. grafischen Gewerbes. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers abweichende Bedingungen des Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt, werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen gelten insofern nicht als Zustimmung. Der Auftraggeber stimmt zu, daß im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den Bedingungen des Auftraggebers unwidersprochen bleiben. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser AGB nicht berührt.
ANGEBOTE - PREISE
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertragsangebot des Auftraggebers bedarf
einer Auftragsbestätigung. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart gilt. Die genannten oder vereinbarten Preise des Auftragnehmers entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation exkl. Steuern und Abgaben, in einfacher zweckmäßiger Verpackung, unversichert auf Gefahr des Auftraggebers, ab Werk.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sind keine
gesonderten Zahlungsbedingungen ausgehandelt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen zur Gänze außer Kraft. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer
berechtigt, nach seiner Wahl den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren oder Verzugszinsen in Höhe von 11 % per anno zu verrechnen. Bei Teilzahlungen tritt bei Verzug mit einer Rate Terminverlust ein und es sind alle künftigen Raten sofort fällig ohne daß es einer Nachfristsetzung oder Mahnung bedarf. Ist der Auftraggeber ein Wiederverkäufer so räumt er bei Zahlungsverzug dem Auftragnehmer ausdrücklich ein, sich beim Endkunden schadlos zu halten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
DRUCKUNTERLAGEN - DRUCKFREIGABE - URHEBERRECHT
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die druckfertigen Vorlagen lt. Vorgaben des
Auftragnehmers bzw., alle benötigten Unterlagen ( Schriftzüge, Bilder, Textvorgaben etc. )
mindestens 14 Tage vor vereinbartem Drucktermin in elektronischer Form zu übermitteln. Grafische
Gestaltungen durch den Auftragnehmer werden gesondert in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber erhält spätestens 2 Tage vor, vom Auftragnehmer geplanten, Drucktermin
per e-Mail im PDF Format ein Andruckmuster zur Freigabe. Dieses ist vom Auftraggeber sofort zu
kontrollieren und dem Auftragnehmer schriftlich freizugeben bzw. Änderungswünsche bekannt zu
geben. Erst ab endgültig erteilter Druckfreigabe des Auftraggebers beginnt der Zeitraum für den
vereinbarten Liefertermin, dabei handelt es sich um einen Cirkatermin, sofern kein Fixtermin
vereinbart wurde. Auf besonderen Wunsch des Auftraggebers werden Bürstenabzüge in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt, in diesem Fall übernimmt dieser sämtliche Kosten für diesen Mehraufwand. Der Auftraggeber haftet für Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten,
Sittenwidrigkeit, Wiederbetätigung sowie Fotorechten und hält den Auftragnehmer, auch gegenüber Dritten, schad- und klaglos.
MARKENAUFDRUCK
Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seines Firmennamens oder Markenbezeichnung auf die zur
Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG - PRODUKTHAFTUNG
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches und grob
fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der
Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des
Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
verursacht wurde. Jegliche Haftung nach der Produkthaftung, sowie die Haftung für Folgeschäden
infolge nicht ordnungsgemäß durchgeführter Aufträge ist ausgeschlossen.
STORNO
Bei Verzug des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die Erfüllung und
( Verspätungsschaden ) zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für letztgenannten Fall wird eine Stornogebühr von 33 % der
Bruttoauftragssumme vereinbart.
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische,
inländische Gerichtsbarkeit. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
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